Wenn gesunde Menschen in Deutschland arbeitslos werden, dann melden sie sich beim Jobcenter oder beim Arbeitsamt und bis sie einen passenden Beruf finden, erhaltet sie von dort Monatsgehälter nach dem SGB II und Menschen, die alt, krank oder behindert sind, melden sie sich beim Sozialamt und erhalten von dort Monatsgehälter nach dem SGB XII.
Unmenschliche Aktionen gegen mich haben unterschiedliche Formen, zum Beispiel durch eine hinterhältige Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und der Versicherung wurde ich vom Arbeitsamt zum Sozialamt geschickt und laut dem vorhandenen Brief der Versicherung darf ich sogar nicht kostenlos und ehrenamtlich als Sprachlehrer arbeiten
Und sobald ich meine Rechte verteidigen wollte, bekam ich eine Geldstrafe, deren Datum schon vorbei war. Eine Sache vom Jahr 2010, die damals mit meiner Erklärung beendet wurde, wurde nun wieder aufgenommen.
Nach meinen langen Bemühungen und laut dem akustischen Beweis wurde diese Sache wieder zurückgezogen und beendet und gesetzlich muss sie nicht mehr aufgenommen werden